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Aktuelles





  • Die Bestimmungen der neuen COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnung der Bundesregierung beinhalten (fast) keine sportspezifischen Regelungen mehr. Diese sportspezifischen Regelungen sind nicht relevant für den laufenden, regelmäßigen Turnbetrieb.

    Die Verwendung einer FFP2-Maske in Indoor-Sportstätten (außer beim aktiven Sport) wird dennoch von Seiten des VTV empfohlen!

    Bitte weiterhin die Hände regelmäßig desinfizieren und bei schlechter körperlicher Verfassung die Turnstunde nicht besuchen.

     

    Der VTV behaltet sich das Recht vor weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitglieder zu setze, insofern diese notwendig werden.